Praxis für Psychotherapie
Verhaltenstherapie
Dr. med. C. - C. Witzel
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Ich bin Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie und daher ärztliche Psychotherapeutin mit Arztregistereintrag. Somit werden in aller Regel die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernommen.

Die Kosten für die ambulante psychotherapeutische Behandlung werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet.

Kostenübernahme durch Private Krankenversicherungen
Bitte achten sie darauf, wie die Leistungspflicht in Ihrem Vertrag für den Bereich Psychotherapie definiert ist. Hierbei ist auch auf die Anzahl der Therapiestunden und die Höhe der Erstattung zu achten. Häufig werden Einschränkungen gemacht. Zum Teil werden besondere Formalitäten, wie Beantragung auf gesonderten Formularen, gefordert.

Kostenübernahme durch Beihilfestellen
Bei Personen, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, übernimmt die Beihilfestelle die Kosten einer Psychotherapie. Beihilfeberechtigte Personen haben häufig eine zusätzliche private Krankenversicherung, um den Anteil der Kosten abzudecken, der von der Beihilfe nicht übernommen wird. Innerhalb der ersten fünf Therapiesitzungen muss entsprechend ein Kostenübernahmeantrag gestellt werden. Die hierfür notwendigen Formulare erhalten sie bei der für sie zuständigen Beihilfestelle.

Selbstzahler
Die vorgeschriebenen Formalitäten, wie Diagnosemitteilung, fallen bei Selbstzahlern weg.

Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte
Eine Kassenzulassungen liegt vor und mittels aktiver, elektronischer Versichertenkarte kann die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen erfolgen.

Nach der obligaten, probatorischen Sitzung zum Kennenlernen beginnt die eigentliche Therapie nach Genehmigung Ihrer Krankenkasse. Selbstzahler sind natürlich von dieser Genehmigungspflicht ausgenommen.