Ich bin Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie
und daher ärztliche Psychotherapeutin mit Arztregistereintrag. Somit werden
in aller Regel die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung von
privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernommen.
Die Kosten für die ambulante psychotherapeutische Behandlung werden nach der
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet.
Kostenübernahme durch Private
Krankenversicherungen
Bitte achten sie darauf, wie die Leistungspflicht in Ihrem Vertrag für den
Bereich Psychotherapie definiert ist. Hierbei ist auch auf die Anzahl der
Therapiestunden und die Höhe der Erstattung zu achten. Häufig werden Einschränkungen
gemacht. Zum Teil werden besondere Formalitäten, wie Beantragung auf
gesonderten Formularen, gefordert.
Kostenübernahme durch Beihilfestellen
Bei Personen, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, übernimmt die
Beihilfestelle die Kosten einer Psychotherapie. Beihilfeberechtigte Personen
haben häufig eine zusätzliche private Krankenversicherung, um den Anteil der
Kosten abzudecken, der von der Beihilfe nicht übernommen wird. Innerhalb der
ersten fünf Therapiesitzungen muss entsprechend ein Kostenübernahmeantrag
gestellt werden. Die hierfür notwendigen Formulare erhalten sie bei der für
sie zuständigen Beihilfestelle.
Selbstzahler
Die vorgeschriebenen Formalitäten, wie Diagnosemitteilung, fallen bei
Selbstzahlern weg.
Kostenerstattung für gesetzlich
Versicherte
Eine Kassenzulassungen liegt vor und mittels aktiver, elektronischer Versichertenkarte kann
die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen erfolgen.
Nach der obligaten, probatorischen Sitzung zum Kennenlernen beginnt die eigentliche Therapie nach Genehmigung Ihrer Krankenkasse. Selbstzahler sind natürlich von dieser Genehmigungspflicht ausgenommen.